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Bekannt gegeben am 7. Mai 2008 durch Karan & Bekannt gegeben unter Geschäft


Ausgaben des Visum L-1 und seine Lösungen



Ich bin ein Halter des Visum L-1 und mein Gatte hat ein Visum L-2. Die Überseemuttergesellschaft, die ich für zusammen mit den Zweig bearbeite, ich jetzt für wurde erworben von einer US-gegründeten Firma bearbeite. Der Käufer wird die Überseefirma und den US-Zweig halten, die ich für intaktes bearbeite. Meine Stellenbezeichnung und Aufgaben zusammen mit dem Standort unserer Zweigniederlassung bleiben die selben. Jedoch wird der neue Erwerber unsere Gehaltsscheck und selbstverständlich herausgeben, Energie und Steuerung über unserem US-Zweig zu haben. Meine Frage, kann bin ich fortfahren, zu arbeiten, ohne das USCIS über diese Änderung zu informieren?



Die kurze Antwort ist der Halter L1 sollte das USCIS über diese erhebliche Änderung in der Unternehmensstruktur seines Arbeitgebers definitiv informieren. Der Halter L1 wünscht ein geändertes Visum L1 beantragen. Zusätzlich abhängig von dem Verfallsdatum des aktuellen L-1, kann er zuzutreffen erwägen, um sein Verfallsdatum auszudehnen. Er wünscht zeigen, dass das kennzeichnenverhältnis zwischen der Überseefirma und dem angeschlossenen US-Unternehmen nicht trotz der Datenerfassung der Überseemuttergesellschaft und des US-Teilnehmers geändert hat. Die war die kurze Antwort.

Die etwas lange Antwort ist wie folgt. Ein Visum L1 geläufig bekannt, als ein innerbetriebliches Übergangsvisum ein sehr wertvolles Nichtimmigrant Arbeitsvisum ist-. Die Immigration-Tat setzt voraus, dass ein “ Ausländer, der innerhalb der vorhergehenden drei Jahre auswärts für ein kontinuierliches Jahr durch eine kennzeichnenorganisation beschäftigt worden ist, in die durch ein Elternteil, einen Zweig, einen Teilnehmer oder eine Tochtergesellschaft dieses Arbeitgebers in einer Verwaltungs- oder Executivkapazität beschäftigt zu werden Vereinigten Staaten vorübergehend zugelassen werden kann, oder in einer Position, die fachkundiges Wissen benötigt. „8 C.F.R. §214.2 (i) benötigt eine neue oder geänderte Petition, wenn die “ Umstände und die Bedingungen in der Anfangspetition haben geändert.“ Das Verhältnis zwischen den Überseefirmaoperationen und den US-Operationen annehmend, haben nicht, es sollte in der Anwendung hervorgehoben werden geändert, dass das aktuelle Verhältnis zwischen dem Übersee-Verhältnis zum innerbetrieblichen Büro des Übernehmers nicht geändert hat. Zusätzlich sollte die Anwendung sofort eingereicht werden.

Wie oben erwähnt worden, ist das Visum L1 das extrem wertvolle Arbeitsvisum, das mit einem h1b Visum verglichen wird. Im Allgemeinen ist das L1A Visum eine große Plattform, zu schließlich, zum von Status auf eine Beschäftigung gegründete Green Card zu justieren. Zusätzlich wird der Visumhalter des Gatten L-2 normalerweise die Erlaubnis gehabt, um nach korrekter Anwendung für eine Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Demgegenüber kann der Gatte eines H1B Halters (Visum H4) nicht auf Arbeit zutreffen.



Über den Autor:
Gerald Cipolla u. Teilnehmer spezialisieren sich auf US-Arbeitsvisum Chicago und Green Cardanwendung Chicago-Dienstleistungen.


Marken: GREEN CARD-RECHTSANWALT, GREEN CARD-RECHTSANWALT, IMMIGRATION-RECHTSANWALT US, US ARBEITS-VISUM CHICAGO, US IMMIGRATION CHICAGO
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